Zum Stichtag 14. Dezember 2019 steht die Pflanzenbranche in der Verpflichtung die gesetzlichen Vorgaben der EU-Pflanzen-gesundheitsverordnung 2016/2031/EU (PHR), kurz „Pflanzenpass“ für die Rückverfolg-barkeit aller zum Anpflanzen bestimmten Topfpflanzen und Pflanzenerzeugnissen um zu setzen. Viele Betriebe sind unsicher, wie sie diese Kennzeichnungspflicht erfüllen können.
Relevante Gartenbaubetriebe müssen demnach im B2B-Bereich genau definierte Angaben direkt an der Handelsware anbringen. Neben einer genau vorgegebenen Anordnung müssen diese Daten auch gut sichtbar und unveränderbar sein. Landesverbände und Erzeugergenossenschaften bieten Unterstützung für die Implemenierung in den Betrieben an. Die Wahl der geeigneten Technologie bleibt Sache des Pflanzbetriebs.